Die Gebäudeversicherung wird mittels eines Vertrages abgeschlossen. Sie dient zur Absicherung der in dem Versicherungsvertrag bezeichneten Versicherungsgegenstandes. Versicherungsgegenstand können in dem Fall Gebäude, Nebengebäude und Garagen sein. Unter gewissen Umständen kann man auch anderes Hauszubehör und eventuell Gartenhäuser in die Versicherung mit aufnehmen lassen.
Im Normalfall sind Schäden durch Brand, Leitungswasser, Hagel oder Sturm durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Diese Risikoarten kann man entweder einzeln oder in Kombination in die Versicherung mit aufnehmen lassen. Man kann auch weitere Elementarschäden mit einschließen lassen, wie beispielsweise Überschwemmungen oder Lawinen. Wenn durch Banken, also durch einen Kredit, ein Haus finanziert wurde dann verlangt diese meistens zur Absicherung des Darlehens den Abschluss einer solchen Gebäudeversicherung. Jedoch ist diese Versicherungsart, wie in den meisten Fällen eine freiwillige, privat abgeschlossene Versicherung.
Zur Errechnung eines einheitlichen Neuwertes der Gebäude bedient man sich eines gleitenden Neuwertfaktors. Dieser Faktor gibt an, wie viel teurer ein Neubau des Gebäudes als im Jahr 1914 ist. Dieser Neuwertfaktor soll verhindern, dass zum momentanen Zeitpunkt eine Unterversicherung des Gebäudes ausgeschlossen wird. Das Jahr 1914 nimmt man deshalb, weil es das letzte Jahr gewesen ist, in dem die Bebauungspreise „stabil“ gewesen sind. Der Versicherungsnehmer ist aber grundsätzlich selber für eine ausreichende Versicherung seines Gebäudes verantwortlich, so dass eine Unterversicherung ausgeschlossen werden kann.
Die ausreichende Versicherungssumme wird zum Beispiel durch ein Bausachverständigengutachten bestimmt oder durch die Errechnung des Gebäudewertes durch den gleitenden Neuwertfaktor. Wenn ein Totalschadensfall eintreten sollte, dann hat der Versicherungsnehmer zunächst Anspruch auf die Auszahlung eines Zeitwertes.
Wenn die Behebung des Schadens nachweislich beendigt wurde, dann kann sich der Versicherungsnehmer noch die Differenz zu dem Neuwert auszahlen lassen. Es gibt einige Faktoren, die ausschlaggebend für die Versicherungssumme sind. Dies sind beispielsweise die Bauart des Gebäudes, die Art der Bedachung, die Lage, die Nutzung und die Ausstattung des Gebäudes. Die Lage ist deshalb von Relevanz, da bei der Einbeziehung der Elementarversicherung die Risikozone ausschlaggebend für einen höheren oder geringeren Beitrag ist. Wenn sich das Haus zum Beispiel in der Nähe eines Flusses befindet, dann wird das Risiko eines Hochwasserschadens höher eingestuft und somit erhöht sich dann auch der Beitrag.