Anschlussfinanzierung – Forward Darlehen

Auch wenn die Laufzeit der Kredite, die zur Finanzierung einer Immobilie benötigt werden, eine Laufzeit von oftmals 30 Jahren haben, so ist die Laufzeit die eine Sache, die Zinsbindung eine ganz andere. Denn nur in den wenigsten Fällen werden Ihnen die Banken den anfangs geltenden Zinssatz die gesamte Laufzeit über fest garantieren. Und wenn doch eine Zinsbindung von 15 oder 20 Jahren vereinbart wurde, dann können Sie nach zehn Jahren ohne Angabe von Gründen die Verträge kündigen und sich um eine Anschlussfinanzierung bemühen.

Daher sind die meisten Immobilienfinanzierungen mit einer zehnjährigen Zinsbindung versehen mit der Folge, dass nach eben diesen zehn Jahren eine Anschlussfinanzierung notwendig wird. Diese können Sie mit der bisherigen Bank vereinbaren, müssen dies aber nicht. Denn das Auslaufen der Zinsbindung bedeutet auch, dass das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Bank endet und zu den dann geltenden Zinskonditionen neu abgeschlossen werden muss.

Zwar wird der bisherige Kreditgeber kein Interesse daran haben, dass ihm ein guter Kunde die Treue kündigt, doch können beispielsweise bessere Konditionen bei Mitbewerbern dazu führen, dass Sie sich ganz bewusst eine neue Bank für Ihre Anschlussfinanzierung suchen. Insofern sollten Sie für den Fall, dass Ihre Zinsbindung innerhalb der nächsten zwölf Monate ausläuft, von sich aus Informationen einholen über die derzeit aktuellen Zinskonditionen.

Sieht sich die bisherige Bank nicht in der Lage, bessere Konditionen anzubieten, ist ein Wechsel ganz sicher zu empfehlen wenn man bedenkt, dass schon geringe Zinsunterschiede Einsparungen von mehreren tausend Euro auf die Gesamtlaufzeit hin bedeuten. Und zu verschenken haben Sie gerade auch bei einer Immobilienfinanzierung ganz sicher nichts.
Die Folge eines Kreditgeberwechsels ist dann, dass der neue Kreditgeber auch im Grundbuch eingetragen werden muss, was aber weder mit hohen Kosten für Sie noch mit einem hohen Aufwand verbunden ist.

Eine Anschlussfinanzierung bietet insofern immer auch die Gelegenheit, die bisherigen Vertragsverhältnisse zu überprüfen und wenn nötig, auch einen Kreditgeberwechsel in Betracht zu ziehen. Auf jeden Fall sollten Sie ca. zwei Jahre vor Auslaufen Ihrer Zinsbindung die Zinskonditionen im Auge behalten, um notfalls bereits in dieser Zeit sich einen etwaigen günstigen Zinssatz für Ihre Anschlussfinanzierung durch ein Forward-Darlehen zu sichern. 

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